Bürgschaft

Die Bürgschaft ist eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person. Diese dient im Finanzwesen der Absicherung von Darlehen und Krediten. Der Bürger verpflichtet sich hierbei vertraglich, die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen, wenn dieser nicht mehr bezahlt. Hierfür kann eine Bürgschaft sowohl in unbegrenzter Höhe als auch auf einen bestimmten Betrag begrenzt abgegeben werden. Eine Bürgschaft bedarf immer der Schriftform.