Darlehen

Als Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet, nach dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder Sachwerte für eine bestimmte Zeit überlässt. Der Darlehensnehmer hat die im Darlehensvertrag genannten Güter zuzüglich eines dort vereinbarten Darlehenszinses nach Ablauf der vereinbarten Zeit wieder an den Darlehensgeber zurückzugeben. Eine schrittweise Rückgabe und Tilgungsvereinbarungen können vertraglich festgelegt werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch gilt das Darlehen als eine Unterform des Kredits. Darlehen erstrecken sich im Vergleich mit Krediten meist über längere Laufzeiten.