Individualversicherung

Im Gegenteil zu den Sozialversicherungen, die für jeden Arbeitnehmer vorgeschrieben sind, sind Individualversicherungen für jeden Bundesbürger frei wählbar und abschließbar. Deshalb werden sie auch als Vertragsversicherung bzw. Privatversicherung bezeichnet. Eine private Versicherung obliegt keinem gesetzlichen Zwang. Daher kann jeder selbst über die Notwendigkeit einer solchen Versicherung entscheiden.

Individualversicherungen sind in jedem Fall eine angemessene Ergänzung zur Sozialversicherung. Der zu zahlende Beitrag richtet sich hierbei immer nach dem versicherten Risiko und wird nach dem Äquivalenzprinzip erhoben. Hierbei wird der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung verfolgt. Vereinfacht bedeutet dies, dass Versicherungsbeiträge gleichwertig zu den individuellen Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Erkrankungen oder Geschlecht und in Abhängigkeit vom Selbstbehalt erhoben werden.

Individualversicherungen werden zudem in Personenversicherungen, Sachversicherungen und Gewerbeversicherungen unterteilt.

Zu den Personenversicherungen zählen u.a.

Zu den Sachversicherungen zählen u.a.

Zu den Gewerbeversicherungen zählen u.a.

  • Bauleistungsversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Gewerbliche Haftpflichtversicherung
  • Kunstversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Transportversicherung