Berufsunfähigkeitsversicherung

Vertraut man dem FINANZ-test der Stiftung Warentest (07/2004), so zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Und damit haben sie sicherlich recht, denn jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf in Deutschland vorzeitig aufgeben.

Stellen Sie sich folgendes vor. Sie sind 50 Jahre und können aus gesundheitlichen Gründen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Bis zum Anspruch auf die Altersrente würden zu diesem Zeitpunkt noch 15 Jahre vergehen, in denen die staatliche Erwerbsminderungsrente, sofern überhaupt Anspruch darauf besteht, mit max. 40% des Bruttoeinkommens bei Erwerbsunfähigkeit nur einen geringen finanziellen Puffer bieten würde. Ein sehr langer Zeitraum, den man mit seinem mühsam Ersparten überbrücken müsste. In den meisten Fällen wäre dies schlichtweg unmöglich, ohne das man seinen über die Jahre gewohnten Lebensstandard aufgeben müsste. Ohne eine entsprechende Versicherung droht somit das finanzielle Chaos.

Diesem Zustand kann man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entgegenwirken, durch die man im Versicherungsfall Anspruch auf eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente hat. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Grundsätzlich gilt, je älter der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss ist, desto mehr muss er für seinen Versicherungsschutz zahlen, wobei die Beiträge überproportional mit zunehmendem Eintrittsalter steigen.
Bei der Beitragsfindung wird jeder Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft individuell eingestuft und kann daraufhin selbst festlegen, welchen Betrag er in seinen Berufsunfähigkeitsschutz investieren möchte.

Tipps & Tricks
Heutzutage ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung fast unabdingbar, sofern man auf seine Arbeitskraft angewiesen ist und nicht von seinem Ersparten leben kann.
Ganz wichtig! Achten Sie in den Vertragbedingungen unbedingt auf die „abstrakte Verweisung“ mit der sich die Versicherer fast immer das Recht einräumen, auf einen anderen Beruf zu verweisen. Sofern ein Versicherter nach einem Unfall nämlich noch in der Lage ist einen anderen Beruf auszuüben als zuvor, muss die Versicherungsgesellschaft kein Geld zahlen. Bestehen Sie deshalb unbedingt darauf, diese Punkte aus dem Vertrag zu löschen. Sollte die Versicherungsgesellschaft diesem Wunsch nicht nachkommen, schauen Sie sich umgehend nach einem anderen Versicherer um.

Alternativen bzw. Ergänzungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bilden die Unfallversicherung und die Dread-Disease Versicherung. Eine Kombination aus diesen Versicherungen ist oftmals die beste Wahl, wenn man sich rundum absichern möchte.

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