Kinder Invaliditätsversicherung

Da Kinder mit den täglichen Gefahren des Alltags noch nicht so vertraut sind, besteht bei ihnen eine besondere Unfallgefahr. Zudem bedeuten die Folgen einer möglichen Invalidität finanziell oft sehr große Einschränkungen für die gesamten Familie, denn im schlimmsten Fall können sie später keinem Beruf nachgehen und sind ein Leben lang auf finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen. Dadurch würde ein Zustand entstehen, der durch den Gesetzgeber bisher nur unzureichend geschützt wird und eine derartige Versicherung somit für Familien fast unverzichtbar macht.

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet von Geburt an und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr einen adäquaten Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen und Krankheiten. Davon ausgenommen sind angeborene Krankheiten, die nicht versicherbar sind.
Im Gegensatz zur Unfallversicherung, die normalerweise nur dann zahlt, wenn eine Behinderung als Folge von Unfällen hervorgeht, zahlt die Kinder Invaliditätsversicherung auch dann, wenn Krankheiten der Grund einer Behinderung sind. Voraussetzung ist allerdings immer, dass ein Behinderungsgrad des Kindes von mindestens 50% vorliegt.

Bei vielen Versicherern kann man wählen, welche Zahlung im Versicherungsfall zu erfolgen hat. Am sinnvollsten ist sicherlich eine Kombination aus Einmalzahlung, mit deren Hilfe notwendige Umbaumaßnahmen finanzierbar währen, und einer fortwährenden monatlichen Rente. Die Höhe der Summe ist meist progressiv, wonach bei einem höheren Invaliditätsgrad auch mehr Kapital zur Verfügung steht.

Tipps & Tricks
Nehmen Sie die Antragsformulare bei Vertragsabschluss genau unter die Lupe, denn der ein oder andere Versicherer versucht sich nur zu gerne, mit wirren Formulierungen vor Zahlungen im Schadensfall zu drücken. Bestes Beispiel ist die Frage: „Ist Ihr Kind völlig gesund?“ Denn hierauf lässt sich kaum eine korrekte Antwort finden. Im Zweifelsfall holen Sie sich mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen.