Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung ohne die in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden darf (Siehe hierzu auch Kaskoversicherung). Dabei ist es unerheblich ob es sich um ein Mofa, ein Motorrad, ein PKW oder einen LKW handelt. Die PKW Haftpflichtversicherung schützt den Halter, Fahrer und Beifahrer vor Ansprüchen Dritter gleichermaßen. Dabei deckt sie Personenschäden (Heilungskosten), Sachschäden (Reparaturen), Vermögensschäden (Umsatzeinbußen) und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) bis zu einer variablen Deckungssumme ab.

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt derzeitig 2,5 Mio. für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden. Sofern die Schadenshöhe die Deckungssumme überschreitet, haftet der Schädiger für die volle Höhe der Differenz.
Die Beitragsberechnung der KFZ- Haftpflichtversicherung ist klar geregelt. Die Tarife bzw. die Einstufung setzen sich wie folgt zusammen:

  • Aus dem Fahrzeugtyp (z.B. VW Golf). Die Typklassen spiegeln dabei das Verhältnis des Schadensbedarfs jedes einzelnen Fahrzeuges im Vergleich zum Schadensbedarf aller Fahrzeugtypen wieder und werden in Klassen zwischen 10 und 25 unterteilt.
  • Der Schadenfreiheitsklasse, die zu einem Schadenfreiheitsrabatt führen kann (Wie lange ist man unfallfrei gefahren?)
  • Der Fahrpraxis (Zeitraum seit dem der Führerschein besteht)
  • Fahrzeugnutzung (privat oder gewerblich)
  • Zulassungsbezirk bzw. der Regionalklasse (Großstädte sind aufgrund des höheren Verkehraufkommens und der dadurch größeren Unfallgefahr meist teurer als ländliche Regionen)

Und je nach Versicherung:

  • Der jährlichen Kilometerleistung (Rabatte für Wenigfahrer)
  • Dem Abstellplatz (Garage oder Straße)
  • Dem Beruf (z.B. Vergünstigungen bestimmter Berufsgruppen wie Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Juristen, Steuerberater und Architekten)
  • Intervall der Zahlungsweise (Vergünstigungen bei jährlicher Zahlung)
  • Weitere individuelle Kriterien der einzelnen Versicherungsgesellschaften

Tipps & Tricks
Fahranfänger werden beim Abschluss einer Pkw Haftpflichtversicherung normaler Weise in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, was zur Folge hat, dass der höchste Beitragssatz von derzeitig 240% berechnet wird. (Zum Vergleich: Der geringste Beitragssatz beträgt derzeit 25% der eigentlichen Grundprämie.) Dies kann man umgehen, indem man sein Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anmeldet und so eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung erhält.
Beim Abschluss einer Kfz Haftpflicht sollte man zudem eine unbegrenzte Deckungssumme mit der zuständigen Versicherung vereinbaren, da Unfälle und deren Folgen schnell einen Schaden von mehreren Mio. Euro verursachen können. Dies ist in der Regel gegen einen kleinen Aufpreis möglich.

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