Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Sozialversicherungen. Die Beitragshöhe, die sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gemeinsam getragen wird, orientiert sich hierbei an der Einkommenshöhe des Versicherten und variiert je nach Krankenkasse zwischen 12% und 16% seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Nach oben hin ist der Beitrag durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze abgeriegelt.

Die letzten Jahre waren geprägt von zahlreichen Beitragserhöhungen bei immer schlechter werdenden Leistungen. Aufgrund dieser Tatsache ist die private Krankenversicherung als geeignete Alternative auch immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Allerdings können dieser nur Selbständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende ohne Weiteres beitreten, und im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse kann der Beitritt in die private Krankenversicherung aufgrund gesundheitlicher Aspekte auch verweigert werden.

2006 waren nur noch 85% der Deutschen gesetzlich krankenversichert. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen nahm im Laufe der letzten Jahre immer mehr ab, und laut Gesundheitsreform soll die Reduzierung in den nächsten Jahren sogar weiter fortgeführt werden.
Derzeitig sind die AOK, BKK und VdAK die mit Abstand größten gesetzlichen Krankenkassen, die gemeinsam knapp 85% aller Versicherten betreuen.

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