Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Deutschland bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben, die jährlich zum 1. Januar von der Bundesregierung an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird.
Für 2006 und 2007 lag diese z.B. für gesetzliche Krankenversicherungen bei 3.562,50 Euro pro Monat, was einem jährlichen Bruttogehalt von 42.750 Euro entspricht. 2008 wurde sie auf 3.600,00 EUR erhöht und entsprach somit einem Jahresbruttogehalt von 43.200 EUR. Für 2009 wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675,00 EUR festgelegt. Dies entspricht einem jährlichen Bruttogehalt von 44.100 EUR.
Für den Versicherten bedeutet dies, dass sich seine Beiträge zur Sozialversicherung prozentual an seinem Bruttolohn orientieren. Der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegende Teil des Einkommens ist dabei immer beitragsfrei.