Was tun bei Berufsunfällen – ein Fall für die Versicherung?

Es kann schnell und unerwartet passieren und in vielen Formen vorkommen – ein Arbeitsunfall. Doch was ist in so einem Fall zu tun? Wir klären in diesem Artikel auf, indem wir einige häufig aufkommende Fragen rund ums Thema beantworten.

Berufsunfälle kommen längst nicht nur in Jobs vor, die offensichtliche Risiken bergen, auch bei Tätigkeiten, die ungefährlich erscheinen, sind Unfälle möglich. Auf den Unfall folgt bei vielen Arbeitnehmern oft Verunsicherung. Was ist in so einem Fall zu tun? Oftmals folgt ein langwieriges Verfahren. Deshalb gibt es hierauf spezialisierte Unternehmen, die Arbeitnehmer vertreten, wie etwa Sozial-Secure.

Was ist ein Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall zählen laut dem siebten Sozialgesetzbuch, jene Unfälle die in direktem Zusammenhang mit einer Tätigkeit aufgrund der Arbeit stehen. Dazu gehören neben physischen und geistlichen Schäden auch der Verlust oder die Beschädigung von Hilfsmitteln und der Tod. Was nicht jeder weiß: Auch wenn Sie sich nicht auf der Arbeit befinden kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln, denn sogenannte Wegeunfälle zählen auch hierzu. Ein Wegeunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer einen Unfall auf direktem Wege zur Arbeit oder dem direkten Weg von der Arbeit zu seinem Haus, z.B. da er durch Glatteis vor dem Bürogebäude ausrutscht, erleidet.

Was muss ich als Arbeitnehmer tun?
Falls sich ein Arbeitsunfall ereignet ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer einen sogenannten Durchgangsarzt aufsucht. Normalerweise kann man den Arbeitgeber nach einem solchen fragen, da Arbeitgeber für gewöhnlich Adressen für Durchgangsärzte zur Hand haben. Außerdem ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer jeden Arbeitsunfall dem Arbeitgeber meldet, selbst sehr unscheinbare und minimale Unfälle sollten gemeldet werden, um den Versicherungsschutz, z.B. bei daraus resultierenden Folgen, zu gewährleisten.

Was muss mein Arbeitgeber tun?
Die Pflicht, den Unfall dem Versicherungsträger zu melden, liegt bei Ihrem Arbeitgeber. Laut DGUV empfiehlt es sich zudem, dass dieser schriftlich festhält was geschehen ist, z.B. in einem Verbandbuch. Dies dient als Nachweis des Unfalls. Festgehalten werden sollte hierbei wann und wo der Unfall geschah, der Unfallhergang, wer verletzt wurde, welche Art der Verletzung erlitten wurde, wann die Behandlung durchgeführt wurde, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen angewendet wurden, wer der Ersthelfer war und die Namen weiterer Zeugen.

Ist der Unfall ein Fall für die Versicherung?
Obwohl Sie einen Unfall auf der Arbeit erlitten haben, heißt das nicht unbedingt, dass die Unfallversicherung auch dafür aufkommt. Es gibt nämlich Ausnahmen in denen, das nicht der Fall ist z.B. wenn Sie als Arbeitsnehmer vorgeschriebene Schutzkleidung nicht getragen haben könnte die Unfallversicherung nicht dafür aufkommen.