Versicherungsschutz

Eine Versicherung versichert den Kunden für den Eintritt eines Schadenfalls. Je nach Vertrag kann dieser Schadensfall unterschiedlicher Qualität sein, – Haftplicht, Personenschaden etc.
Sofern der Kunde den im Vertrag vereinbarten Auflagen nachgekommen ist, also nicht etwa grob fahrlässig oder betrunken den Schadensfall verursacht hat, genießt er dann den Versicherungsschutz, was bedeutet, dass die Versicherung den entstandenen Schaden sowie meist die dem Kunden entstandenen Kosten ausgleicht.