Solvabilität

Damit Versicherer in der Lage sind, fortlaufend ihre Verpflichtungen aus Verträgen finanziell zu erfüllen, sollten sie zahlungsfähig sein und bleiben, somit Solvabilität besitzen. Der Versicherer ist verpflichtet, seine Zahlungsfähigkeit durch den Besitz von freiem und unbelastetem Vermögen zu sichern. Das VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt die Verpflichtung zur Solvabilität von Versicherungsunternehmen gesetzlich vor.

Es gibt einen Mindestumfang an vorgeschriebener Solvabilität und benötigter Garantiefonds für Versicherungen, der sich an den Deckungssummen und Versicherungsarten orientiert. Diese geforderte ausreichende Deckung mit Eigenmitteln wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) – die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Deutschland – überwacht.