Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ist ein nach Ablauf der allgemeinen Karenzzeit (dem Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; i.d.R. 42 Tage) gezahlter Leistungsbezug eines Versicherers an den Versicherten. Die vereinbarte Leistungshöhe wird pro Krankheitstag berechnet und darf mit den sonstigen Krankentage- oder Krankengeldern das aus der eigentlichen beruflichen Arbeit erzielte Nettoeinkommen nicht übersteigen.