Eintrittsalter

Der Begriff Eintrittsalter beschreibt das Alter des Versicherten bei Abschluss bzw. Eintritt in eine Versicherung. Das Eintrittsalter ist entscheidend für die Beitragsberechnung einer Versicherung. Das angegebene Alter sollte dabei unbedingt dem tatsächlichen Alter des Versicherten entsprechen, da bei falscher Angabe der Versicherungsschutz nichtig werden kann.
Das Eintrittsalter kann unterschiedlich ermittelt werden. Wird das Geburtsdatum berücksichtigt, gilt dieses als tatsächliches Eintrittsalter. Ist der Versicherungsbeginn einen Tag nach dem Geburtstag des Versicherten, wird er für die Berechnung der Beiträge ein Jahr älter eingestuft.