Insolvenz

Die Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, welches der Schuldenbereinigung dient und von einem sogenannten Insolvenzverwalter begleitet wird. Voraussetzungen einer Insolvenz ist der Konkurs – also die Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit.
Der Schuldner kann das Verfahren bei seinem zuständigen Insolvenzgericht zusammen mit der Restschuldbefreiung mit einem Insolvenzantrag beantragen. Um die Restschuldbefreiung zu erlangen, muss er ein 6-jähriges Verfahren durchlaufen, welches aus dem eigentlichen Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensphase besteht. Er ist verpflichtet, seine Gläubiger in diesem Zeitraum im Rahmen seiner Möglichkeiten und der gesetzlichen Vorschriften bestmöglich zu befriedigen. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung verlieren die Gläubiger ihren Anspruch auf die Restforderungen.
Das Insolvenzverfahren steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen offen. Für Firmen gibt es jedoch oftmals keine Restschuldbefreiung. Eine GmbH wird beispielsweise im Verfahren komplett abgewickelt und dann aufgelöst. Auch hier sind verbleibende Restforderungen für die Gläubiger uneinbringlich, da es den Schuldner nicht mehr gibt.