Inkasso

Der Begriff Inkasso bezeichnet den Einzug von Forderungen bzw. Ausständen eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Um Zeit zu sparen und berechtigte Forderungen durchzusetzen, werden hierbei von den Gläubigern meist Anwälte, Inkassounternehmen oder Inkassobüros beauftragt. Diese treten dem Schuldner – in der Regel unter der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – im Namen des Gläubigers gegenüber und ziehen die Forderungen ein. Die Kosten für das Inkasso werden immer vom Schuldner getragen und sind – je nach Inkassobüro – variabel.