Abgeltungssteuer ab Januar 2009

Im Mai 2007 hat der Bundestag das Unternehmensteuerreformgesetz für Deutschland verabschiedet. Im Gesetzt enthalten ist auch die Abgeltungssteuer, die ab Januar 2009 die Besteuerung von Kapitaleinkünften regelt. Hierzu gehören nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern auch Veräußerungsgewinne. Welche Auswirkungen sind dadurch zu erwarten?

Durch die Änderung sollen diese Erträge nun mit einer einheitlichen Steuer von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und, wenn der Anleger Mitglied der Kirche ist, auch Kirchensteuer belegt werden.
Die Änderung in der Besteuerung von Kapitalerträgen betrifft in erster Linie Dividenden und Veräußerungsgewinne aus allen Wertpapiergattungen.
Dividenden wurden bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, wodurch nur 50% des Ertrages der Steuer unterlagen. Künftig werden 100% angerechnet.

Eine weitere Änderung betrifft die Veräußerungsgewinne, auch Spekulationsgewinne genannt. Anleger, die Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit Aktien oder Fonds erzielt haben, konnten diese bisher nach einer Haltedauer der Wertpapiere von mindestens 12 Monaten steuerfrei vereinnahmen. Wurden die Erträge innerhalb eines Jahres erzielt, waren zumindest 512 Euro pro Person steuerfrei. Dies entfällt ab 2009 komplett. Ab dann sind die Veräußerungsgewinne ohne Einschränkung mit ebenfalls 25% zu versteuern.

Bisher führten die Banken lediglich die Steuern auf Zinsen und Dividenden direkt ans Finanzamt ab. Veräußerungsgewinne hingegen musste jeder Kunde selbst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angeben und mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Diese Prozedur entfällt nun, denn die Banken überweisen die Abgeltungssteuer auch für Veräußerungsgewinne direkt ans Finanzamt.
Insbesondere Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz von über 25% werden von der Abgeltungssteuer profitieren. Anleger hingegen, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, müssen mit Nachteilen rechnen.

Weiterhin ist es aber möglich, Gewinne mit Verlusten zu verrechnen. Dies erfolgt auf der Ebene einer Bank.
Lediglich im Bereich der Aktienanlage gibt es eine Änderung, denn Gewinne hieraus können nur mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden.