Sicherungsschein

Der Sicherungsschein ist eine Garantie für den Inhabers der Urkunde, dass die im Vertrag benannten Leistungen auch im Fall einer Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Veranstalters abgesichert sind. Die Versicherung des Schuldners ist somit zum Schadenersatz gegenüber dem Gläubiger ganz oder teilweise verpflichtet.
Man unterscheidet zwei Arten des Sicherungsscheins. Der Sicherungsschein bei Leasingverträgen garantiert dem Leasinggeber, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat. Gleichzeitig wird bestätigt, dass der Leasinggeber informiert wird, sofern ein Schadensfall eingetreten ist oder die Versicherung gekündigt wird.
Auch im Reiserecht kann ein Sicherungsschein ausgestellt werden. In diesem Fall sichern die Reiseveranstalter die Kunden von Pauschalreisen gegen ihre eigene Insolvenz ab. Daher sind alle Veranstalter lt. den EU-Pauschalreiserichtlinien verpflichtet, die Zahlung erst dann entgegenzunehmen, wenn der Sicherungsschein ausgestellt wurde. Im Fall der Insolvenz des Veranstalters sichert der Sicherungsschein die Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen bzw. den Kostenersatz für notwendigen Rücktransporte.