Minderwert

Geschieht ein Autounfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden und trägt die Kosten der Reparatur. Bei derartigen Reparaturen verbleibt jedoch immer ein Wertverlust, der im Versicherungswesen als Minderwert bezeichnet wird. Dieser Minderwert ist hierbei lediglich ein fiktiver Wert, der den möglichen Wertverlust im Fall eines Verkaufs bezeichnet, da das Fahrzeug seit der Reparatur als Unfallwagen ausgewiesen werden muss. Man unterscheidet im Versicherungsrecht den technischen und den merkantilen Minderwert.
Der technische Minderwert bezeichnet hierbei einen Schaden am Fahrzeug, der nicht repariert werden kann. Er kann sich sowohl auf das Aussehen als auch auf die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges beziehen. In diesem Fall müssen beschädigte Bauteile entfernt und durch neue ersetzt werden, um die technische Wertminderung auszugleichen.
Die merkantile Wertminderung hingegen bezeichnet einzig die theoretische Wertminderung, die bei einem etwaigen Verkauf anfallen würde.