Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, welchen Prozentsatz der Invaliditätssumme der Versicherungsnehmer bei Verlust eines oder mehrerer Körperteile bekommt. Bei Verlust mehrere Körperteile können die Prozentsätze addiert werden, jedoch kann nie mehr als 100 Prozent erreicht und ausgezahlt werden. Bei Verlust einer Hand zum Beispiel, bekommt der Versicherte im Normalfall 55 Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme.