Wohngebäudeversicherung - Versicherungsschutz riskieren durch Heizungseinstellung
Wer im Winter für längere Zeit verreist und sein Haus oder seine Wohnung in dieser Zeit nicht ausreichend beheizt, der riskiert u.U. den Schutz seiner Wohngebäudeversicherung. Zu diesem Entschluss kam jedenfalls das Landgericht Bonn.
In dem aktuellen Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob es ausreichend ist, wenn man seine Heizung nur auf den “Frostwächter” einstellt und in Folge dessen die Heizung einfriert. Die Entscheidung war eindeutig, denn der zuständige Richter berief sich in seiner Urteilsvergabe auf die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen, nach denen ein Hauseigentümer dazu verpflichtet sei, Gebäude im Winter zu beheizen oder diese ausreichend zu kontrollieren. Sollte dies nicht eingehalten werden können, ist man dazu verpflichtet, wasserführende Anlagen zu sperren oder diese komplett zu entleeren.
Im besagten Fall reichte es dem Richter nicht aus, dass im Haus der Urlauber zweimal wöchentlich jemand nach dem Rechten sah. Bei den Kontrollgängen hätte zumindest sichergestellt werden müssen, dass das Einfrieren der wasserführenden Anlagen noch zu verhindern gewesen wäre.
Wer nicht unnötig den Schutz seiner Gebäudeversicherung riskieren möchte, der sollte sich vor dem Urlaubsantritt also grundlegende Gedanken um eine adäquate Kontrolle des eigenen vier Wände machen.
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