Riester Rente

Da eine private Altersvorsorge heutzutage unumgänglich scheint, und um die Schwächen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen und somit eine langfristige Altersvorsorge zu gewähren, hat die Bundesregierung mit der Riesterrente eine Möglichkeit geschaffen, durch staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge auftretende Versorgungslücken zu schließen.

Bis auf eine kleine Gruppe kann fast jeder von der Riester Rente profitieren. Nicht staatlich gefördert werden geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken, Sozialhilfeempfänger, Rentner und Pensionäre sowie Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Für Selbständige bietet die Rürup Rente allerdings eine adäquate Alternative.

Vorteile der Riester Rente
Mit Hilfe der Riester Rente können Sie von staatlichen Zulagen profitieren. Dabei sind Förderquoten von mehr als 50% möglich.
Um die Förderung zu erlangen, müssen ab 2008 4% des Bruttoeinkommens in den Rententopf eingezahlt werden.
Für Familien mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen eines der Ehepartner von 30.000 Euro ergibt sich also ein Betrag von 1.200 Euro und folgendes Fördermodell:

  • Sie erhalten jedes Jahr 154 Euro
  • Ihr Lebenspartner erhält jedes Jahr 154 Euro
  • Für jedes Kind erhalten Sie jährlich weitere 185 Euro

Unter dem Strich ergibt sich daraus eine Grundzulage von 678 Euro jedes Jahr, die Ihnen der Staat schenkt, um 1.200 Euro für Ihre Rente zu sparen.

Zudem erhalten Sie einen Sonderausgabenabzug, den Sie jährlich bei der Steuererklärung geltend machen können. Die Sonderausgaben betragen für 2007 maximal 1.575 Euro und ab 2008 sogar 2.100 Euro.

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