Reiseversicherung

Unter den Reiseversicherungen gibt es verschiedene Versicherungen, die man alle optional abschließen kann. Die wohl bekannteste und auch am häufigsten abgeschlossene ist die sogenannte Auslandsreise-Krankenversicherung.

Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung ist allen gesetzlich Krankenversicherten anzuraten, da die gesetzliche Krankenversicherung nur in der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten greift. Hinzu kommen alle Länder die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. In zahlreichen Ländern außerhalb Europas besteht also für Kassenpatienten gar kein Versicherungsschutz, so dass man im Krankheitsfall für Medikamente und Behandlungen komplett selbst aufkommen muss.

Aber auch privat Krankenversicherte sollten eine Reisekrankenversicherung in Betracht ziehen, sofern ihre Krankenversicherung z.B. einen Rücktransport im Krankheitsfall nicht abdeckt. Denn hier können schnell mehrere tausend Euro an Kosten entstehen.

Ebenso sollten privat versicherte Beamte über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nachdenken, denn bei ihnen übernimmt die Beihilfe nur die Kosten für medizinische Leistungen, die auch in Deutschland erstattet würden. Zudem wird ein Krankenrücktransport nicht übernommen.

Reiserücktrittsversicherung
Sollte ein Reiseantritt durch einen schweren Unfall oder andere gesundheitliche Umstände, einem Todesfall oder durch Schwangerschaft nicht möglich sein, bleibt man dem Reiseveranstalter ohne eine Reiserücktrittversicherung in der Regel die gesamten Kosten vom Reisepreis oder einer entsprechenden Stornogebühr schuldig. Anders sieht es aus wenn man gegen dieses Risiko abgesichert ist. In diesem Fall würden entstehende Kosten durch die Versicherung übernommen werden.

Reiseabbruchversicherung
Oftmals lässt sich eine Reiserücktrittskostenversicherung noch durch eine Reiseabbruchversicherung ergänzen. Durch sie werden Kosten abgedeckt, die bei einer vorzeitigen Beendigung eines Urlaubs entstehen. Etwa aufgrund einer Krankheit oder aus anderen, unvorhersehbaren Gründen. In solch einem Fall bekommt man den jeweiligen Wert des Resturlaubs erstattet.

Reisegepäckversicherung
Gestohlenes, beschädigtes oder zerstörtes Reisegepäck kommt leider immer häufiger vor und hat schon den ein oder anderen Urlaub verdorben. Eine Gepäckversicherung kann den Ärger über den Verlust zwar nicht wettmachen, aber sie kann das Reisegepäck zumindest komplett finanziell ersetzen.

Tipps & Tricks
Bei einer Auslandsreisekrankenversicherung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Police eine ausreichende Nachleistungsfrist enthält. Diese ist dafür verantwortlich, dass die Versicherung auch dann noch zahlt, wenn aufgrund eines Krankheitsfalles z.B. ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig ist, der über die Dauer des bei Reiseantritt geplanten Urlaubs hinaus geht.
Bei den Versicherungsverträgen sollte zudem darauf Wert gelegt werden, dass diese ohne Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung ausgestellt werden.
Beim Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist zwingend auf einen rechtzeitigen Vertragsabschluß zu achten, denn dieser ist oftmals nur bis spätestens zwei Wochen nach der Buchung möglich.

Versicherungsvergleich
Vergleichen Sie jetzt kostenlos Ihre Reiseversicherung