Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen und versichert das finanzielle Risiko, das ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. Dazu zählen hauptsächlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Zudem sind auch Entschädigungszahlungen für Sachverständige und Zeugen oder mögliche Schlichtungsverfahren mitversichert. Bei einem verlorenen Prozess sind die Kosten der anderen Partei ebenfalls gedeckt.

Zu den am meisten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen zählen die Privatrechtsschutzversicherung, die Verkehrsrechtsschutzversicherung und die Arbeitsrechtsschutzversicherung. Jede dieser Versicherungen lässt sich einzeln oder im teureren Komplettpaket abschließen. Die Kosten für eine Komplettpaket belaufen sich etwa auf 400 Euro im Jahr. Die anderen Versicherungen kosten im Schnitt zwischen 60 bis 250 Euro jährlich.

Tipps & Tricks
Bevor man sich für eine Rechtschutzversicherung entscheidet, sollte der Bedarf genau geklärt werden. Ist ein Komplettpaket mit Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz sinnvoll, oder ist auch der Abschluss einer einzelnen Versicherung ausreichend? Wer z.B. viel mit dem Auto unterwegs ist sollte abwägen, ob eine Verkehrsrechtschutzversicherung genügt. Droht z.B. Ärger mit dem Vermieter, dann ist eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Angestellte in Branchen oder Unternehmen, die von wirtschaftlichen Kriesen gebeutelt sind, sollten sich eher nach einer Berufsrechtsschutzversicherung umsehen.

Man sollte zudem unbedingt eine Wartezeit von drei Monaten einplanen, die bei den meisten Arten von Rechtsschutzversicherungen allgemeingültig ist. In dieser Zeit, die zum Zeitpunkt ab Vertragsabschluss gilt und zum Schutz der Versicherungsgesellschaften eingeführt wurde, übernehmen die Versicherungen keine Kosten für neue Rechtsfälle.

Um die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung so gering wie möglich zu halten, kann sich eine Selbstbeteiligung lohnen. Diese hat ebenfalls den Vorteil, dass man nicht bei jeder Bagatelle auf die Versicherung zurückgreift, wodurch man auch das Risiko minimiert, von der Versicherung aufgrund zu häufiger Inanspruchnahme gekündigt zu werden. Diese Vorgehensweise ist bei vielen Rechtsschutzversicherern leider immer noch die Regel.

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