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Einzugsermächtigung kündigen
Kann man eine Einzugsermächtigung jederzeit kündigen? Und wie muss so eine Kündigung dann aussehen?
Versicherungen & Finanzen
Kann man eine Einzugsermächtigung jederzeit kündigen? Und wie muss so eine Kündigung dann aussehen?
Kündigen kann man so ziemlich alles - auch eine Einzugsermächtigung. Wenn du diese einem Unternehmen entziehen willst reicht ein schriftlicher Widerruf, den du an das Unternehmen schickst. Sollte danach weiterhin Geld von deinem Konto abgebucht werden gehst du mit dem Schrieb einfach zur Bank. Die kümmern sich dann um den Rest.
Generell kann man eine Einzugsermächtigung jedem Unternehmen entziehen. Allerdings wird die Kündigung sicherlich folgen haben, sofern es sich z.B. um einen Vertrag handelt, bei dem man sich vertraglich dazu verpflichtet hat, regelmäßige Zahlungen zu leisten. Dazu gibt es dann in der Regel auch ein umfangreiches Vertragswerk (AGB), in dem auch solche Fälle geregelt sind. Meist steht dort dann sinngemäß drin, dass sich der Kunde oder Vertragspartner (du) dazu verpflichtet, über die gesamte Vertragslaufzeit eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug aufrecht zu erhalten. Um eine Zahlung offener Beträge oder eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung bei Nichtzahlung kommt man meist nicht rum. Das nur als Hinweis. Solltest du offene Zahlungen auf anderem Wege begleichen, dürfte das alles natürlich problemlos sein.