Dread-Disease-Versicherung

Dread-Disease kommt aus dem englischen und bedeutet übersetzt soviel wie „Versicherung gegen schwere Krankheiten“. Dazu zählen z.B. Blindheit, Herzinfarkt, HIV, Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Sprachverlust, Taubheit, Tumore u.v.m. In Deutschland ist diese Versicherung erst seit den 90er Jahren zugelassen und wird daher auch noch nicht von allen Versicherern angeboten. Dennoch wächst das Interesse von Jahr zu Jahr.

Der zu zahlende Beitrag wird für jeden Versicherungsnehmer individuell eingestuft und hängt von Faktoren wie Alter, Geschlecht, Laufzeit, Versicherungssumme, Vorerkrankungen und natürlich dem zu versichernden Risiko ab. Bei einem Versicherungsfalls steht dem Versicherten dann eine komplette Kapitalauszahlung zu und keine laufende Rente wie etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Empfehlenswert ist die Dread-Disease Versicherung für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer, um im Ernstfall deren Existenz zu sichern. Gerade in Unternehmen kann die Handlungsfähigkeit durch Krankheiten von wichtigen Angestellten oder Gesellschaftern arg eingeschränkt werden.
Aber auch für Privatpersonen ist diese Versicherung geeignet, um etwa Versorgungslücken der Sozialversicherung zu schließen.

Die Dread-Disease Versicherung ist in jedem Fall eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zuletzt, weil die Berufsunfähigkeit oftmals die Folge von schweren Erkrankungen wie z.B. einem Herzinfarkt ist, der allerdings bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Leistungsfall führt.

Tipps & Tricks
Schließen Sie eine Dread-Disease Versicherung nach Möglichkeit nicht anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, da durch diese nur schwere Krankheiten versichert werden und keine Erkrankungen von Rücken oder Gelenken sowie Venen und Arterien, die sehr häufig zur Berufsunfähigkeit führen. Betrachten sie diese Versicherung daher nur als sinnvolle Ergänzung.

Achten Sie bei der Auswahl der Dread-Disease Versicherung unbedingt darauf, ob ein Berufswechsel dazu verpflichtet, dem Versicherer darüber zu informieren, und ob dieser dadurch die Möglichkeit hat, den Vertrag aufzuheben.

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