Berufsbilder im Versicherungswesen

Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau
Die Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss arbeitet man dann entweder im Innendienst oder Außendienst eines Versicherungsunternehmens.

Die Aufgaben im Innendienst befassen sich häufig mit Vertragsentwürfen, Prämienberechnungen, dem Überwachen von Zahlungseingängen, Klärung von Sachverhalten bei Schadensfällen und Gesprächen mit Gutachtern. Der Innendienst hat in der Regel sehr viel mehr Schriftverkehr zu bewältigen als der Außendienst, der verkaufsorientierter arbeitet. Zu den Hauptaufgaben eines Außendienstmitarbeiters zählen schwerpunktmäßig die Akquise, Beratung und Betreuung von Kunden.

Versicherungsmakler / Versicherungsmaklerin
Der Versicherungsmakler ist unabhängiger Versicherungsvermittler zwischen Versicherungskunden und Versicherern und unterliegt keinen Weisungen von Versicherungsgesellschaften. Vertraglich ist er nur seinen Kunden verpflichtet, deren Interessen er auch vertritt.
Typische Aufgaben eines Versicherungsmaklers sind z.B. Kundenakquise, Beratung von Mandanten, Überprüfung von Versicherungsverträgen und dessen Ausarbeitung sowie die Unterstützung bei Schadensregulierungen.
Um den Beruf des Versicherungsmaklers auszuüben, ist eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-kauffrau empfehlenswert.

Versicherungsvertreter / Versicherungsvertreterin
Versicherungsvertreter unterliegen einem Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit ihrer Versicherungsgesellschaft. Deshalb sind sie, im Gegensatz zum Versicherungsmakler, dieser auch Weisungsbefugt.
Die Aufgaben eines Versicherungsvertreters ähneln zum Großteil denen des Versicherungsmaklers.
Um den Beruf des Versicherungsvertreters auszuüben, ist eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-kauffrau empfehlenswert.

Versicherungsberater / Versicherungsberaterin
Gemäß dem § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) gehören Versicherungsberater zu den rechtsberatenden Berufen und dürfen von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage annehmen. Durch seine Neutralität unterstützt und berät der Versicherungsberater seine Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten.
Um den Beruf des Versicherungsberaters auszuüben, ist eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-kauffrau oder als Fachwirt/in für Finanzberatung oder eine juristische Vorbildung hilfreich.
Derzeit gibt es in Deutschland allerdings nur rund 100 gerichtlich zugelassene Versicherungsberater.